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Vorteile & Details für Selbstzahler

Vorteile der Selbstzahlung bei Psychotherapie

 

Eine selbst finanzierte Psychotherapie bietet zahlreiche Vorteile. Einer der Hauptgründe für die Selbstzahlung ist, in angemessener Zeit Hilfe zu erhalten – gerade in Zeiten, in denen kassenfinanzierte Therapieplätze rar sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft den zunehmenden und lebenslangen Austausch unserer Gesundheitsdaten zwischen Ärzt:innen, Krankenkassen, Versicherungen und weiteren Stellen – ein Prozess, der für viele Menschen kaum noch durchschaubar ist. Durch private Zahlung können Sie sich diesen Mechanismen entziehen und eine Psychotherapie in Anspruch nehmen, ohne dass diese irgendwo dokumentiert wird.

⇨ Vorteile einer Psychotherapie als Selbstzahler:in

  • Schnelle Hilfe: Eine Therapie, Beratung oder Akutbehandlung kann ohne Umwege sofort beginnen.

  • Freie Wahl: Sie wählen Ihre:n Therapeut:in passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen.

  • Volle Kontrolle: Sie bestimmen Art und Dauer der Therapie – so lange wie nötig, nicht länger als gewünscht.

  • Diskretion und Unabhängigkeit: Keine Krankenkasse oder andere Institution erhält Einblick oder mischt sich ein.

  • Keine Sperrfrist: Die übliche zweijährige Sperrfrist nach einer beendeten oder abgebrochenen Kassentherapie entfällt.

  • Keine Bürokratie: Kein Aufwand mit Anträgen, Formularen oder Gutachten.

  • Kontinuität: Viele Klient:innen schätzen es, bei Bedarf jederzeit kurzfristig wiederkommen zu können.

 

 

Was kostet eine komplette Psychotherapie?

 

Die Antwort auf diese häufig gestellte Frage hängt stark von der individuell benötigten Therapiedauer ab. Diese kann von wenigen Sitzungen (z. B. Akutbehandlung) bis hin zu mehreren Dutzend Stunden (Langzeittherapie) reichen.

Ohne eine konkrete Einschätzung des Zeitbedarfs ist es daher leider nicht möglich, im Vorfeld auch nur grobe Kostenschätzung abzugeben.

 

 

Ist eine Psychotherapie steuerlich absetzbar?

 

Grundsätzlich können selbst getragene Kosten für eine Psychotherapie als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Es gelten jedoch einige wichtige Einschränkungen:

  1. In der Steuererklärung muss der Grenzwert der zumutbaren Belastung überschritten werden.

  2. Das Finanzamt verlangt vor Behandlungsbeginn ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes.

Diese Bedingungen konterkarieren die Möglichkeit, eine Psychotherapie diskret und unterhalb des institutionellen Radars in Anspruch zu nehmen. Auch die psychische Belastung, die mit solchen Verfahren einhergehen kann, ist nicht zu unterschätzen.

In bestimmten Fällen, in denen psychische Belastungen in einem signifikanten oder ursächlichen Zusammenhang mit dem Berufsleben stehen, kann es außerdem sinnvoll sein, ein berufliches Coaching in Betracht zu ziehen. Dieses kann oft einfacher steuerlich abgesetzt werden.

👉 Weitere Informationen finden Sie über die Links am Ende dieser Seite.

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