Leitfaden zum Kostenerstattungsverfahren (GKV)
In meiner Praxis biete ich Psychotherapie sowohl für Selbstzahler als auch für privat versicherte Patienten an. Auch eine Kostenübernahme der Psychotherapie durch gesetzliche Krankenkassen (GKV) im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens ist möglich.
Was ist das Kostenerstattungsverfahren?
Das Kostenerstattungsverfahren greift, wenn Sie nachweisen können, dass Sie innerhalb angemessener Zeit oder in zumutbarer Entfernung keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlichen Therapeuten finden konnten. In diesem Fall können Sie bei Ihrem Krankenversicherer die Kostenübernahme für die Behandlung in meiner Privatpraxis beantragen.
Was brauchen Sie, bevor Sie zu mir kommen?
Um die Chancen auf eine Genehmigung Ihres Erstattungsantrags zu erhöhen, ist es wichtig, dass Sie die folgenden Schritte ausführen, bevor wir beginnen können:
1. Rufen Sie Ihren Versicherer an
Informieren Sie sich telefonisch bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen und Schritte für die Erstattung notwendig sind.
2. PTV-11 Form
Unter der Telefonnummer 116 117 (Telefonhotline der KV Berlin) können Sie einen Termin für ein psychotherapeutisches Gespräch bei einer kassenärztlichen Psychotherapeutin oder einem kassenärztlichen Psychotherapeuten vereinbaren, um den Vordruck PTV-11 zu erhalten.
3. Konsiliarbericht
Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Psychiater die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung bestätigen („Konsiliarbericht“).
4. Nachweis über erfolglose Therapeutensuche
Nehmen Sie Kontakt zu mindestens 3–5 Kassenpsychotherapeuten auf und dokumentieren Sie deren Ablehnungen bzw. lange Wartezeiten schriftlich (Name des Therapeuten, Datum der Anfrage, Antwort).
5. Formloser Versicherungsantrag
Stellen Sie einen formlosen Antrag an Ihren Krankenversicherungsträger, in dem Sie die Notwendigkeit einer zeitnahen Behandlung begründen und angeben, dass Sie keinen Therapieplatz bei kassenpflichtigen Therapeuten finden konnten.