Ihre Optionen
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Private Krankenversicherung (PKV)
Wenn Sie privat krankenversichert sind oder Anspruch auf staatliche Beihilfe haben, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von Ihrer Krankenkasse gemäß den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice erstattet. In den meisten Fällen übernehmen private Krankenkassen und Beihilfe bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden, vier probatorische Sitzungen und bis zu 24 Kurzzeittherapiesitzungen, ohne dass eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Wenn weitere Sitzungen erforderlich sind – was bei vielen Menschen der Fall ist –, ist ein formeller Antrag auf Langzeittherapie erforderlich. Dies ist ein normaler Teil des Prozesses und kein Grund zur Sorge.
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf, um die genauen Konditionen der Kostenerstattung abzuklären.
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Selbstzahler
Manche Menschen entscheiden sich aus unterschiedlichen persönlichen Gründen dafür, die Psychotherapie selbst zu finanzieren. Wenn Sie sich für die private Zahlung entscheiden, sind keine weiteren Formalitäten erforderlich. Die Gebühren werden Ihnen auf Grundlage der GOP direkt in Rechnung gestellt.
Wenn Sie mehr zu den Vorteilen und Details zur Selbstzahlung erfahren möchten, klicken Sie auf den unteren Link.